Die deutsch-reformierte Gemeinde hatte die beiden Kirchhöfe an der Große Kirche und an der neuen Kirche.
Im Jahr 1881 hat sich der Kirchenrat ein Regulativ gegeben, in dem die Nutzung, der Erwerb und die Pflege geregelt wird.
Die deutsch-reformierte Gemeinde hatte die beiden Kirchhöfe an der Große Kirche und an der neuen Kirche.
Im Jahr 1881 hat sich der Kirchenrat ein Regulativ gegeben, in dem die Nutzung, der Erwerb und die Pflege geregelt wird.